Familie Bauchrowitz

Bodengutachten 

 

 

Warum ein Baugrund-/Bodengutachten?

         

 

Ein Bodengutachten gibt Auskunft über die Beschaffenheit eines Bodens. Oftmals wird ein Bodengutachten angefertigt, um Aussagen über vorhandene geologische Verhältnisse treffen zu können. Beim Bau eines Hauses, insbesondere bei Großbauwerken, benötigt der Statiker genaue Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, um die Gründung des Gebäudes zu berechnen. Solche Gutachten nennt man Baugrundgutachten.
Ein Bodengutachten kann ebenso zur Beurteilung eventuell vorhandener Altlasten herangezogen werden.
  Baugrundgutachten werden auf Grundlage der DIN 4020 Ausgabe 2003-09 - Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke erstellt. Ein solches Gutachten enthält wesentliche Aussagen über die Bodenpressung, Bodenkennwerte, Gründungsmöglichkeiten und zum zu erwartenden Bemessungswasserstand. Desweiteren gibt ein Bodengutachten Auskunft über die zu treffenden Abdichtungsmaßnahmen nach DIN 18195 Teil 1-6 Ausgabe 2000-08 Bauwerksabdichtungen.

 

Durchführung

Das Baugrundgutachten wurde von mir, als Stud. Ing., im Rahmen meiner Projektarbeit des Studium, in Eigenleistung erbracht. Die Durchführung erfolgte unter der Leitung von Prof. Dr. Frank Otto, Professor für Geotechnik und angewandte Geologie und der tatkräftigen Unterstützung meiner Komilitonen.

         

Rammkernbohrung

 

Bodenansprache

 

Rammsondierung

 

Vorbereitung Versickerungsversuch

 

Auszüge aus dem Original-Bodengutachten:

 

Einleitung/ Problemstellung

   

Geografische Lage/ Planung

   

Geologie/ Hydrogeologie

Mit Datum 10.10.2007 wurde ich, Stud. Ing. Christina Schreck, durch das Unternehmen Fingerhut Haus GmbH & Co. KG, Neunkhausen, beauftragt, für das „Bauvorhaben Bauchrowitz“ in Essen, Hellersberg 1a ein ingenieurgeologisches Gutachten zu erstellen. Auftragsgrundlage ist mein Angebot vom 08.10.2007 mit der Projektnummer 01/2007. Herr Bauchrowitz hat Anfang Oktober das Grundstück Hammer Str./ Hellersberg 1a erworben. Es ist geplant ein Einfamilienhaus mit Unterkellerung in Fertigbauweise auf einer Grundfläche von 100 m² zu errichten. Um den Entwurfsarbeiten einen Anhalt für die weitere Planung zu geben, wird in dem vorliegenden Baugrundgutachten das Ergebnis der Baugrundaufschlüsse erläutert, sowie Aussagen zur zulässigen Bodenpressung und zum Setzungsverhalten getroffen.   Das untersuchte Grundstück liegt im Wohngebiet Dilldorfer Höhe im südlichen Stadtteil Kupferdreh von Essen. Es wird im Nordwesten durch den Hellersberg und im Südwesten durch die Hammerstraße begrenzt. Bei einer Länge von ca. 29,37 m und einer Breite von 18,27 bis 21,27 m beträgt die Grundstücksfläche ca. 585 m². Das Grundstück hat die Katasterbezeichnung Gemarkung Kupferdreh, Flur 5, Flurstück 410 (alt 372). Das eineinhalbgeschossige, voll unterkellerte Einfamilienhaus soll in einer Länge von 10,15 m und einer Breite von 9,05 m errichtet werden. Es handelt sich dabei um ein Einfamilienhaus in Fertigbauweise.   Das Untersuchungsgebiet liegt im „bergisch- sauerländischen Unterland“ des Rheinischen Schiefergebirges. Ausweislich der Geologischen Karte von NRW, Blatt Velbert Nr. 2650 (Neue Nr. 4608) tritt in diesem Bereich Diluviales Deckgebirge (heute Pleistozän) in Form von Löss in größeren Flächen auf. An der Oberfläche ist der anstehende Löss entkalkt und verlehmt, wodurch diese Schicht auch ihre Bezeichnung „Lösslehm“ erhalten hat. Unter dieser Schicht befindet sich das Schottervorkommen der unteren Mittelterrasse der altdiluvialen Flussaufschüttung der Ruhr. Dieses Schottervorkommen ist gekennzeichnet durch groben Kies an der Oberfläche, oft mit Gehängelehm und Schutt. Die genaue Teufe der vorliegenden Schichten ist aus der geologischen Karte nicht ersichtlich. Genaue Angaben zu den Grundwasserverhältnissen, beispielsweise Grundwasserflurabstände sind aufgrund einer nicht existierenden hydrogeologischen Übersichtskarte für das Gebiet Velbert nicht möglich.

 

Altlasten

   

Baugrubenherstellung/ Wasserhaltung

   

Gründung mit Keller

Das Grundstück befindet sich nahe der ehemaligen Ruhrlandkaserne. Aus diesem Grund wurde während der Aufschluss-bohrungen auf Auffälligkeiten im Boden, beispielsweise verdächtig riechender Boden, geachtet. Im Rahmen der Bohrungen wurde der Verdacht nicht bestätigt. Auch die Einsicht im Altlastenkataster Essen ergab keine Ergebnisse.   Für Baugrubenböschungen gelten grundsätzlich die Empfehlungen der DIN 4124 und sind hier unter einem Winkel von maximal 45° anzulegen. Aufgrund der Beschaffenheit des Bodens ist es ausreichend die Baugrube bis zur geplanten Fundamentun-terkante bei 102,13 m ü. NN, 1,84 m unter GOK (s. Anl.5) auszuheben. In der Baugrubensohle wird leicht schluffiger Sand SU in mitteldichter Lagerung angetroffen. Dieser nichtbindige Boden ist in die Bodenklasse 3 einzuordnen. Hierbei ist zu beachten, dass dieser Boden bei Niederschlägen in die Bodenklasse 2 übergehen kann. Aus diesem Grund muss bei nasser Witterung unmittelbar nach dem Aushub eine Sauberkeitsschicht eingebracht werden und ein Schutz der Böschungen vor Niederschlag gewährleistet werden. Damit Oberflächenwasser, beispielsweise Regen, Schnee oder Frost die Böschung nicht abrutschen lassen, wird um den oberen Rand der Baugrube eine Ringdränage gelegt und die Schräge mit einer stabilen Plastikfolie gesichert. Eine weitere Möglichkeit ist die Fixierung mit einer dünnen Betonschicht oder Zementmilch. Wobei die Sicherung mit einer Plastikfolie der Betonschicht vorzuziehen ist, da diese sich nach Baufertigstellung einfacher entsorgen lässt.   Da laut Bauplänen der Neubau des Einfamilienhauses mit Unterkellerung vorgesehen ist, entfallen hier eventuelle Gründungsempfehlungen. Für die Kelleraußenwandabdichtung nach der Abdichtungsnorm DIN 18195 Teil 1- 6 gilt der Lastfall Bodenfeuchtigkeit/ Nichtstauendes Sickerwasser (Teil 4). Dies bedeutet dass bei durchlässigem Boden (Kies oder Sand) eine Abdichtung des Kellers gegen Bodenfeuchtigkeit ausreicht. Bei Böden mit geringer Durchlässigkeit kann in Verbindung mit einer Dränage die Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser ausgeführt werden. Gegründet wird mit einer Flächengründung durch Streifenfundamente. Die Bodenpressung bei der Flächengründung ist von der Fundamentbreite abhängig. Laut Mehrwert-Fingerhut-Baubeschreibung Nr. 101 werden für die Planung des Kellers normale Bodenverhältnisse der Klasse 2 bis 3 und eine Mindesttragfähigkeit von 0,02 kN/cm² (200 kN/m²) angenommen. Für Streifenfundamente ist die zulässige Bodenpressung (Sohlspannung) aus der DIN1054:2005-01, Anhang A, Tabelle A3 abzulesen. Der Tabellenwert wurde durch die statische Berechnung von Dipl.-Ing. W. Heidrich zur maximal zulässigen Sohlspannung bestätigt. Die Auswertungen haben ergeben, dass die zulässige Sohlspannung auf σ= 200,0 kN/m² zu begrenzen ist. Laut Dipl.-Ing. W. Heidrich, Beratender Ingenieur für Baustatik der Fa. FINGERHUT HAUS GMBH & CO.KG, liegt eine maximale Sohlspannung von σ= 137,9 kN/m² vor. Die Grundbruchsicherheit ist somit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Sohlpressung für Streifenfundamente gewährleistet. ... Aufgrund der vorhandenen Morphologie des Grundstückes wurde sich aus Kostengründen bereits vor Erstellung des Gutachtens gegen eine Rigolenversickerungsanlage entschieden. Es ist geplant, dass anfallende Regenwasser in den Kanal einzuleiten.

www.hellersberg-essen.de